Aktuelles
27.2.2007
Die C 42 kann ab sofort als Absetzmaschine für Fallschirmspringer eingesetzt werden. Folgende Voraussetzungen sind zu berücksichtigen:
Absetzen von Fallschirmspringern:
- gemäß Anhang 17. und 18. zum Flug- und Betriebshandbuch, Ausgabe November
2006
Es darf keine Ausbildung stattfinden und es dürfen keine Fallschirme mit
automatischer Fallschirmauslösung (Aufziehleine) verwendet werden.
Fallschirmsysteme mit Brustreserve sind auch nicht zugelassen.
28.2.2007
Die C 42 kann ab sofort als Schleppmaschine für Banner eingesetzt werden. Folgende Voraussetzungen sind zu berücksichtigen:
5. Schleppen von nichtgesteuerten Anhängern
Zugelassen zum Schleppen von nichtgesteuerten Anhängern aufgrund der
Ergänzung der LTF-UL (NfL II 38-04)in folgenden Versionen:
Rotax 912 UL:
- Warp Drive 3-Blatt
- Neuform 3-Blatt CR3-75 Einstellpropeller
- Kiev Prop 3-Blatt BB 263/1700 Einstellpropeller
Rotax 912 ULS:
- Warp Drive 3-Blatt
- Neuform 3-Blatt CR3-75 Einstellpropeller
- Neuform 3-Blatt CR3-V-R2H Verstellpropeller
und mit folgenden Auflagen:
- maximale Nennbruchfestigkeit der Sollbruchstelle Qnom = 200 daN
- maximale Bannergröße (Version Rotax 912 UL): 120 m2
- maximale Bannergröße (Version Rotax 912 ULS): 150 m2
- maximale Masse des Anhängers: Abhängig von der Schwerpunktsberechnung,
maximal 20 kg
- Erweiterung des Flug-und Betriebshandbuches um das Kapitel „Bannerschlepp“,
Ausgabe Januar 2007