Aktuelles


27.2.2007


Die C 42 kann ab sofort als Absetzmaschine für Fallschirmspringer eingesetzt werden. Folgende Voraussetzungen sind zu berücksichtigen:


Absetzen von Fallschirmspringern:

- gemäß Anhang 17. und 18. zum Flug- und Betriebshandbuch, Ausgabe November

2006

Es darf keine Ausbildung stattfinden und es dürfen keine Fallschirme mit

automatischer Fallschirmauslösung (Aufziehleine) verwendet werden.

Fallschirmsysteme mit Brustreserve sind auch nicht zugelassen.



28.2.2007


Die C 42 kann ab sofort als Schleppmaschine für Banner eingesetzt werden. Folgende Voraussetzungen sind zu berücksichtigen:


5. Schleppen von nichtgesteuerten Anhängern

Zugelassen zum Schleppen von nichtgesteuerten Anhängern aufgrund der

Ergänzung der LTF-UL (NfL II 38-04)in folgenden Versionen:

Rotax 912 UL:

- Warp Drive 3-Blatt

- Neuform 3-Blatt CR3-75 Einstellpropeller

- Kiev Prop 3-Blatt BB 263/1700 Einstellpropeller

Rotax 912 ULS:

- Warp Drive 3-Blatt

- Neuform 3-Blatt CR3-75 Einstellpropeller

- Neuform 3-Blatt CR3-V-R2H Verstellpropeller

und mit folgenden Auflagen:

- maximale Nennbruchfestigkeit der Sollbruchstelle Qnom = 200 daN

- maximale Bannergröße (Version Rotax 912 UL): 120 m2

- maximale Bannergröße (Version Rotax 912 ULS): 150 m2

- maximale Masse des Anhängers: Abhängig von der Schwerpunktsberechnung,

maximal 20 kg

- Erweiterung des Flug-und Betriebshandbuches um das Kapitel „Bannerschlepp“,

Ausgabe Januar 2007