Einweisung/Umschulung auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleichflugzeuge


Für PPL A/B-Inhaber:

Für PPL-A/B Inhaber reicht eine Einweisung (ohne Prüfung) durch uns, wenn er im

Besitz einer gültigen Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit

Klassenberechtigung für Reisemotorsegler ist. Eine theoretische Schulung in

Pyrotechnik und Verhalten in besonderen Fällen ist außerdem erfordelich. Sollten Sie

also im Besitz eines gütigen PPL sein, lässt sich die Umschulung zu folgenden

Konditionen realisieren:

Bearbeitungsgebühr: 100 EURO

Landung gemäss Flugplatz-Gebührenordnung ca. 3 EUR/Ldg.


Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen Flugstundenanzahl (siehe

Preisliste).


Für PPL C/E-Inhaber:

PPL-C/E Inhaber können 20 der geforderten 30 Stunden durch Flugzeit als verantwortlicher

Luftfahrzeugführer auf den entsprechenden Mustern ersetzen.

Des Weiteren erfolgt die theoretische Schulung in Pyrotechnik und Verhalten in besonderen Fällen.

Sollten Sie also im Besitz eines gütigen PPL sein, lässt sich die Umschulung zu

folgenden Konditionen realisieren:

Bearbeitungsgebühr: 100 EURO

Landepauschale: 100 EURO.

Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen Flugstundenanzahl,

mindestens jedoch 10, davon 5 im Alleinflug (siehe Preisliste).


Für SPL-F Trike Inhaber:

Der Trike-Pilot kann 5 der geforderten 30 Stunden durch Flugzeit als

verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf dem entsprechenden Muster ersetzen.

Für den Trikepiloten wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 EURO und eine

Landepauschale von210 EURO erhoben.

Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen

Flugstundenanzahl (Richtwert =25 Flugstunden, siehe Preisliste).


Einweisung/Umschulung auf Tragschrauber

Der Inhaber eines Scheines für motorgetriebene Luftfahrtzeuge oder

Segelflugzeugen:

Die oben genannten Scheininhaber können 10 der geforderten 30 Stunden durch

Flugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf den entsprechenden Mustern

ersetzen. Des Weiteren erfolgt die theoretische Schulung in Technik und Verhalten

in besonderen Fällen. Die theoretische und praktische Prüfung erfolgt

in der Flugschule und wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

(s.Ausbildungsrichtlinien Tragschrauber vom 1.1.2007).

Sollten Sie also im Besitz einer gütigen Lizenz sein, lässt sich die Umschulung zu

folgenden Konditionen realisieren:

Bearbeitungsgebühr: 200,-- EURO

Theoriekurs: 200,-- EURO

Landung gemäss Flugplatz-Gebührenordnung ca. 3 EURO/Ldg.

Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen Flugstundenanzahl (siehe

Preisliste).


Weitergehende Berechtigungen:


F- Schlepp für Segelflugzeuge

Bannerschlepp