Einweisung/Umschulung auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleichflugzeuge
Für PPL A/B-Inhaber:
Für PPL-A/B Inhaber reicht eine Einweisung (ohne Prüfung) durch uns, wenn er im
Besitz einer gültigen Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler ist. Eine theoretische Schulung in
Pyrotechnik und Verhalten in besonderen Fällen ist außerdem erfordelich. Sollten Sie
also im Besitz eines gütigen PPL sein, lässt sich die Umschulung zu folgenden
Konditionen realisieren:
Bearbeitungsgebühr: 100 EURO
Landung gemäss Flugplatz-Gebührenordnung ca. 3 EUR/Ldg.
Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen Flugstundenanzahl (siehe
Preisliste).
Für PPL C/E-Inhaber:
PPL-C/E Inhaber können 20 der geforderten 30 Stunden durch Flugzeit als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer auf den entsprechenden Mustern ersetzen.
Des Weiteren erfolgt die theoretische Schulung in Pyrotechnik und Verhalten in besonderen Fällen.
Sollten Sie also im Besitz eines gütigen PPL sein, lässt sich die Umschulung zu
folgenden Konditionen realisieren:
Bearbeitungsgebühr: 100 EURO
Landepauschale: 100 EURO.
Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen Flugstundenanzahl,
mindestens jedoch 10, davon 5 im Alleinflug (siehe Preisliste).
Für SPL-F Trike Inhaber:
Der Trike-Pilot kann 5 der geforderten 30 Stunden durch Flugzeit als
verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf dem entsprechenden Muster ersetzen.
Für den Trikepiloten wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 EURO und eine
Landepauschale von210 EURO erhoben.
Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen
Flugstundenanzahl (Richtwert =25 Flugstunden, siehe Preisliste).
Einweisung/Umschulung auf Tragschrauber
Der Inhaber eines Scheines für motorgetriebene Luftfahrtzeuge oder
Segelflugzeugen:
Die oben genannten Scheininhaber können 10 der geforderten 30 Stunden durch
Flugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf den entsprechenden Mustern
ersetzen. Des Weiteren erfolgt die theoretische Schulung in Technik und Verhalten
in besonderen Fällen. Die theoretische und praktische Prüfung erfolgt
in der Flugschule und wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
(s.Ausbildungsrichtlinien Tragschrauber vom 1.1.2007).
Sollten Sie also im Besitz einer gütigen Lizenz sein, lässt sich die Umschulung zu
folgenden Konditionen realisieren:
Bearbeitungsgebühr: 200,-- EURO
Theoriekurs: 200,-- EURO
Landung gemäss Flugplatz-Gebührenordnung ca. 3 EURO/Ldg.
Die Restkosten ergeben sich aus der individuell notwendigen Flugstundenanzahl (siehe
Preisliste).
Weitergehende Berechtigungen:
F- Schlepp für Segelflugzeuge
Bannerschlepp